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Geschäftsverteilungsplan für Richter


Beschluss - 3204 E a -

Aus Anlass der Abordnung der Richterin am Amtsgericht Herbort an das Oberlandesgericht Oldenburg werden die richterlichen Geschäfte des Amtsgerichts Norden mit Wirkung ab dem 01.04.2024 wie folgt verteilt:

A) Direktor des Amtsgerichts Brack:

1. Entscheidungen über die Ablehnung oder Selbstablehnung eines Richters soweit er nicht ordentlicher Vertreter der Hauptsache ist.

2. Zivilprozesssachen einschließlich der Rechtshilfesachen in Zivilprozesssa-chen mit den Endnummern 9 und 2 des Registers ohne Wohnungseigentumssachen

3. Familiensachen einschließlich Adoptionssachen mit den AnfangsbuchstabenA bis F und Y bis Z des Alphabets

4. Rechtshilfesachen in Familiensachen

5. Entscheidungen nach der Schiedsmannordnung

6. Güterichter im Sinne von § 278 Abs. 5 ZPO, § 36 Abs. 5 FamFG.

Der Güterichter führt im Einzelfall mit seiner Zustimmung nach vorheriger Absprache auch Güteverhandlungen anderer Gerichte durch.

Vertreter: zu 1.: RiAG Meyer (weiterer Vertreter: RiAG Engels)
zu 2.: Ri Hartmann (weiterer Vertreter: RiAG Engels)

zu 3. und 4.: RiAG Buß

zu 5. und 6.: RiAG Engels

B) Richter am Amtsgericht Herkens:

Teilnahme am landgerichtsweiten Bereitschaftsdienst

C) Richter am Amtsgericht Buß:

1. Familiensachen einschließlich Adoptionssachen mit den Anfangsbuchstaben G bis X des Alphabets ohne Rechtshilfesachen

2. Konkurs- und Vergleichssachen (N und VN-Sachen)

3. Landwirtschaftssachen

4. Nachlassverfahren und Sachen des Erbrechtsregisters

Vertreter: zu 1.-4.: DirAG Brack

D) Richter am Amtsgericht Engels:

1. Sämtliche Betreuungs-, Pflegschafts- und vormundschaftsgerichtlichen Sachen und Rechtshilfesachen mit den Endnummern 7-4

2. Anstaltsunterbringungssachen- und Freiheitsentziehungssachen (XIV), Sachen nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) mit den Endnummern 7-4


3. Vorläufige Unterbringungen, unterbringungsähnliche Maßnahmen in der Ubbo-Emmius-Klinik, Norden, durch einstweilige Anordnung nach PsychKG oder Betreuungsrecht an jedem Mittwoch, Donnerstag und Freitag

4. Entscheidungen über Erinnerungen nach dem Beratungshilfegesetz

5. Sachen, die nicht besonders verteilt sind

6. Registersachen

7. Sämtliche Wohnungseigentumssachen, die vor dem 01.10.2021 beim Amtsgericht Norden eingegangen sind.

Vertreter:

zu 1. bis 3.: Richter Hartmann

weitere Vertreter am Montag: RiAG Meyer

Dienstag: RiAG Meyer

Mittwoch: RiAG Buß

Donnerstag: DirAG Brack

Freitag: RiAG Buß

zu 4., 7.: Ri Hartmann

zu 5., 6.: RiAG Meyer

E) Richter am Amtsgericht Meyer:

1. Schöffengerichtssachen gegen Erwachsene

2. Vorsitz im erweiterten Schöffengericht

3. Vorsitz im Ausschuss zur Wahl der Schöffen

4. Rechtshilfe in Strafsachen (Vernehmung von Angeklagten, Zeugen und

Verurteilten - AR -)

5. Jugendschöffengerichtssachen

6. Alle Strafbefehlssachen gegen Erwachsene (einschl. der sich anschl. Hauptverhandlung), die bis zum 31.12.2023 eingegangen sind und hinsichtlich der ab dem 01.01.2024 eingegangenen Strafbefehlssachen gegen Erwachsene die Endziffern 5 – 0 (einschl. der sich anschl. Hauptverhandlung)

7. Vorsitz im Ausschuss zur Wahl der Jugendschöffen

8. Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich Strafbe-

fehlssachen gegen Heranwachsende mit den sich anschließenden Hauptverhandlungen

9. Ermittlungsrichtersachen (GS- Sachen) einschließlich Haftbefehlssachen am Mittwoch und am Freitag.

10. Grundbuchsachen

Vertreter: zu 1.-9.: Riin Roll

zu 10.: DirAG Brack


F) Richterin Roll:

1. Einzelrichterstrafsachen gegen Erwachsene nebst Privatklagesachen

2. Ermittlungsrichtersachen (GS- Sachen) einschließlich Haftbefehlssachen am Montag, Dienstag und Donnerstag.

3. Ordnungswidrigkeiten (s. I) einschl. der Ordnungswidrigkeitssachen gegen Jugendliche und Heranwachsende und der Umwandlung einer Geldbuße in Arbeitsauflagen

4. Strafbefehlssachen gegen Erwachsene mit den Endziffern 1 – 4 (einschl. der sich anschl. Hauptverhandlung), die ab dem 01.01.2024 eingegangen sind.

5. Mitglied im erweiterten Schöffengericht

Vertreter: zu 1.- 4.: RiAG Meyer

zu 5.: RiAG Engels


G) Richter Hartmann

1. Zivilsachen einschließlich der Rechtshilfesachen in Zivilprozesssachen mit den Endziffern 0, 1 sowie 3 bis 8 des Registers

2. Sämtliche Wohnungseigentumssachen, die ab dem 01.10.2021 bei dem Amtsgericht Norden eingegangen sind

3. Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen

4. Zwangsvollstreckungssachen

5. Sämtliche Betreuungs-, Pflegschafts- und vormundschaftsgerichtlichen Sachen und Rechtshilfesachen mit den Endnummern 5, 6

6. Anstaltsunterbringungssachen- und Freiheitsentziehungssachen (XIV), Sachen nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) mit den Endnummern 5, 6

7. Vorläufige Unterbringungen, unterbringungsähnliche Maßnahmen in der Ubbo-Emmius-Klinik, Norden, durch einstweilige Anordnung nach PsychKG oder Betreuungsrecht an jedem Montag und Dienstag einer Woche

Vertreter: zu 1., 3: DirAG Brack

zu 2., 5- 7.: RiAG Engels weitere Vertreter zu 5-7. am

Montag: RiAG Meyer

Dienstag: RiAG Meyer

Mittwoch: RiAG Buß

Donnerstag: DirAG Brack

Freitag: RiAG Buß

zu 4..: RiAG Buß


H) Bei Zurückverweisung von Strafsachen oder Ordnungswidrigkeitssachen an einen anderen Richter oder ein anderes Schöffengericht bzw. anderen Jugendrichter oder anderes Jugendschöffengericht ist der jeweilige Vertreter zuständig, im Verhinderungsfalle die übrigen Richter in der umgekehrten Reihenfolge des Dienstalters.

I) Bei Verhinderung eines Richters und seines Vertreters vertreten die übrigen Richter des Amtsgerichts Norden in der umgekehrten Reihenfolge des Dienstalters.

J) Die nicht geregelten Rechtshilfe-Angelegenheiten übernimmt der/die zuständige Richter/in der Hauptsache (AR).

K) Die Zuständigkeit der Richter in Familiensachen wird wie folgt näher geregelt:

(1) Ist oder war ein Verfahren, welches dieselben Eheleute, Kinder oder
Lebenspartner – auch nach Scheidung oder Aufhebung der Ehe – betrifft,
anhängig, werden neu eingehende Verfahren in dem richterlichen Dezernat
bearbeitet, in dem die erste Sache registermäßig erfasst wurde. War die
Zuständigkeit nach den Absätzen (2) bis (4) bei dem bisher anhängigen
Verfahren nicht gegeben, so gilt die Regelung dieses Absatzes nicht.

(2) Für die Zuständigkeit maßgebend ist zunächst der gemeinsame Familienname, bei Adoptionsverfahren der Name des Anzunehmenden.

(3) Haben die Beteiligten keinen gemeinsamen Familiennamen, richtet sich die
Zuständigkeit nach dem Namen des/der – gemeinsamen – Kindes/Kinder.

(4) Sind keine Kinder vorhanden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Namen
des Antragsgegners/Beklagten.

L) Der erkennende Richter in Strafsachen ist auch für nachfolgende Bewährungsverfahren zuständig.

M) Die Rufbereitschaft wird durch den landgerichtsweiten Bereitschaftsdienst wahrgenommen. Die Vertretung des landgerichtlichen Bereitschaftsdienstes im Jahr 2024 wird wie folgt aufgeteilt:

- 13.05.2024 – 19.05.2024 (KW 20) RiAG Meyer

- 20.05.2024 – 26.05.2024 (KW 21) RiAG Buß

- 27.05.2024 – 02.06.2024 (KW 22) RiAG Engels

- 03.06.2024 – 09.06.2024 (KW 23) DirAG Brack

Norden/Aurich, den 15.03.2024








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