6 K 24/18
Bewertungsstichtag: 20.10.2018
Umfang der Besichtigung: Außenbesichtigung und tlw. Innenbesichtigung
Objektart: Das Flurstück Nr. 47/8 ist mit einem Einfamilienhaus und einem Nebengebäude (Schuppen) bebaut. Das Flurstück Nr. 47/1 ist mit einem Gebäude (ehemaliger Stall, das ohne Baugenehmigung zu Wohnzwecken ausgebaut wurde) und Nebengebäude (Garagenanbau, Bunkeranlage) bebaut. Alle Gebäude auf den Bewertungsgrundstücken befinden sich in einem desolaten Zustand.
Objektanschrift: 26506 Norden, Hohe Vier 1
Nutzungssituation: Leerstand
Baujahr: Das Baujahr für das Einfamilienhaus (Flurstück Nr. 47/8) ist nicht bekannt. Es liegt aber vermutlich vor 1953. Im Jahr 1953 wurde der Stall auf dem Flurstück Nr. 47/1 errichtet. Zu diesem Zeitpunkt existiere das Einfamilienhaus bereits.
Grundbuchdaten: Süderneuland II, Blatt 544
Grundstücksdaten: Gemarkung Süderneuland II, Flur 2, Flurstück 47/8, Fläche 665 m²; Flurstück 47/10, Fläche 94 m², Flurstück 47/1, Fläche 391 m², Flurstück 47/2, Fläche 54 m²
Abt.II-Rechte: In Abt. II des Grundbuches stehen drei Eintragungen (zwei Wegerechtvermerke, Zwangsver-steigerungsvermerk).
Bodenrichtwert/Bodenwert: 35 €/m² Bauland
Bauzustand: Der Bau- und Ausstattungszustand ist desolat.
Baurecht/Altlasten: Gemäß persönlicher Auskunft der zuständigen Behörde unterliegt die Beurteilung für eine weitere Bebauung dem § 34 BauGB dies betrifft die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Es bestehet auf dem Flurstück 47/8 nach dem § 9 (1) Bundesfernstraßengesetzt (FStrG) innerhalb einer Zone von 20 m (ab Fahrbahnrand zur B 72) ein Bauverbot. Innerhalb der Zone von 20 - 40 m bedarf es der Zustimmung für einen Wiederaufbau von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäfts stelle Aurich).
Baulasten: Nicht vorhanden
Immissionen: Durch die Lage an einer stark frequentierten Bundesstraße (B 72) sind zu bestimmten Zeiten Lärmbeeinträchtigungen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen nicht auszuschließen. Auf Grund der Nähe zu der Bahntrasse ist zu bestimmten Zeiten mit Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen.
Zubehör/Nebengebäude: Nicht vorhanden
Wohn- u. Nutzflächen: Nicht vorhanden.
Restnutzungsdauer: Nicht vorhanden.
Vergleichswerte und Verkehrswerte: Flurstück 47/8: 12.300 €, Flurstück 47/10 750 €, Flurstück 47/1: 0 €, Flurstück 47/2: 430 €.
Umfang der Besichtigung: Außenbesichtigung und tlw. Innenbesichtigung
Objektart: Das Flurstück Nr. 47/8 ist mit einem Einfamilienhaus und einem Nebengebäude (Schuppen) bebaut. Das Flurstück Nr. 47/1 ist mit einem Gebäude (ehemaliger Stall, das ohne Baugenehmigung zu Wohnzwecken ausgebaut wurde) und Nebengebäude (Garagenanbau, Bunkeranlage) bebaut. Alle Gebäude auf den Bewertungsgrundstücken befinden sich in einem desolaten Zustand.
Objektanschrift: 26506 Norden, Hohe Vier 1
Nutzungssituation: Leerstand
Baujahr: Das Baujahr für das Einfamilienhaus (Flurstück Nr. 47/8) ist nicht bekannt. Es liegt aber vermutlich vor 1953. Im Jahr 1953 wurde der Stall auf dem Flurstück Nr. 47/1 errichtet. Zu diesem Zeitpunkt existiere das Einfamilienhaus bereits.
Grundbuchdaten: Süderneuland II, Blatt 544
Grundstücksdaten: Gemarkung Süderneuland II, Flur 2, Flurstück 47/8, Fläche 665 m²; Flurstück 47/10, Fläche 94 m², Flurstück 47/1, Fläche 391 m², Flurstück 47/2, Fläche 54 m²
Abt.II-Rechte: In Abt. II des Grundbuches stehen drei Eintragungen (zwei Wegerechtvermerke, Zwangsver-steigerungsvermerk).
Bodenrichtwert/Bodenwert: 35 €/m² Bauland
Bauzustand: Der Bau- und Ausstattungszustand ist desolat.
Baurecht/Altlasten: Gemäß persönlicher Auskunft der zuständigen Behörde unterliegt die Beurteilung für eine weitere Bebauung dem § 34 BauGB dies betrifft die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Es bestehet auf dem Flurstück 47/8 nach dem § 9 (1) Bundesfernstraßengesetzt (FStrG) innerhalb einer Zone von 20 m (ab Fahrbahnrand zur B 72) ein Bauverbot. Innerhalb der Zone von 20 - 40 m bedarf es der Zustimmung für einen Wiederaufbau von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Geschäfts stelle Aurich).
Baulasten: Nicht vorhanden
Immissionen: Durch die Lage an einer stark frequentierten Bundesstraße (B 72) sind zu bestimmten Zeiten Lärmbeeinträchtigungen durch erhöhtes Verkehrsaufkommen nicht auszuschließen. Auf Grund der Nähe zu der Bahntrasse ist zu bestimmten Zeiten mit Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen.
Zubehör/Nebengebäude: Nicht vorhanden
Wohn- u. Nutzflächen: Nicht vorhanden.
Restnutzungsdauer: Nicht vorhanden.
Vergleichswerte und Verkehrswerte: Flurstück 47/8: 12.300 €, Flurstück 47/10 750 €, Flurstück 47/1: 0 €, Flurstück 47/2: 430 €.
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