Aushänge an der Gerichtstafel
Die Veröffentlichungen im Internet dienen ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung z.B. bei Aufgeboten, erfolgt im Bundesanzeiger und in der örtlichen Tageszeitung.
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Aufgebot |
Amtsgericht Norden |
6 II 18/22 |
- Geschäftsstelle - |
28.04.2022 |
In der Aufgebotssache
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften, Peterstraße 44, 26121 Oldenburg (Oldenburg), Geschäftszeichen: BL 2509-11721-0019/22OL
- Antragsteller -
hat der Antragsteller als Erbe das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung von Nachlassgläubigern hinsichtlich des Nachlasses des Bruno Adolf Schröder, geboren am 24.05.1936, verstorben zwischen 05. und 19.10.2021, zuletzt wohnhaft gewesen in 26506 Norden, Kirchstraße 43, beantragt.
Die Gläubiger des vorbezeichneten Nachlasses werden gemäß §§ 434, 458, 459 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 12.08.2022
ihre Rechte als Nachlassgläubiger anzumelden, da sie andernfalls von dem Erben Befriedigung nur insoweit verlangen können, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt. Das Recht, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bleibt unberührt.
Wagner ,Rechtspfleger
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Aufgebot |
Amtsgericht Norden |
6 II 17/22 |
- Geschäftsstelle - |
03.05.2022 |
In der Aufgebotssache
Niedersächsisches Landesamt für Soziales Jugend und Familie Landesjugendamt, Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover, Geschäftszeichen: 2 JH 2.20
- Antragsteller -
hat die Antragstellerin das Aufgebot
1. des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Juist Blatt 1471 in Abteilung III Nr. 39 eingetragene Grundschuld in Höhe von 71.000,00 DM zuzüglich 10 % Zinsen,
2. des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Juist Blatt 1471 in Abteilung III Nr. 41 eingetragene Grundschuld in Höhe von 70.000,00 DM zuzüglich 10 % Zinsen
beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 16.08.2022
seine Rechte anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Wagner, Rechtspfleger
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Aufgebot |
Amtsgericht Norden |
6 II 21/22 |
- Geschäftsstelle - |
14.06.2022 |
In der Aufgebotssache
Hussein Hussein, Neue Drift 33, 26532 Großheide
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker Weber, Am Markt 66, 26506 Norden
- Antragsteller -
hat der Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Upgant-Schott Blatt 1821 in Abteilung III Nr. 3 eingetragene Grundschuld in Höhe von 35.000 DM zuzüglich 10 % Zinsen seit dem Eintragungstag, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 28.09.2022
seine Rechte anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Wagner, Rechtspfleger
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Aufgebot |
Amtsgericht Norden |
6 II 19/22 |
- Geschäftsstelle - |
15.06.2022 |
In der Aufgebotssache
Ines Schmitten, Wiechers Land 20, 26524 Berumbur
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Knut Balzer, Thedastraße 2 b, 26506 Norden
- Antragstellerin -
hat die Antragstellerin das Aufgebot des
1. Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Berumbur Blatt 986 in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld in Höhe von 43.500,- DM zuzüglich 12 % Zinsen,
2. Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Berumbur Blatt 986 in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Grundschuld in Höhe von 28.900,- DM zuzüglich 12 % Zinsen,
3. Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Berumbur Blatt 986 in Abteilung III Nr. 3 eingetragene Grundschuld in Höhe von 10.000,- DM zuzüglich 12 % Zinsen,
beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 29.09.2022
seine Rechte anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Wagner, Rechtspfleger
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Aufgebot |
Amtsgericht Norden |
6 II 22/22 |
- Geschäftsstelle - |
17.06.2022 |
In der Aufgebotssache
Niels Bohlmann, Raiffeisenstraße 3, 26506 Norden
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker Weber, Am Markt 66, 26506 Norden
- Antragsteller -
hat der Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Süderneuland 1 Blatt 552 in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld in Höhe von 87.000,- DM zuzüglich 15 % Zinsen, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 30.09.2022
seine Rechte anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Wagner, Rechtspfleger
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Aufgebot |
Amtsgericht Norden |
6 II 31/21 |
- Geschäftsstelle - |
16.06.2022 |
In der Aufgebotssache
Gertrud Johanne Brümmer, Vormann-Stuhr-Weg 16, 26553 Dornum
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Rademacher als Notariatsverwalter an Stelle der ausgeschiedenen
Notarin Rika Beninga, Bahnhofstraße 34, 26553 Dornum
- Antragstellerin -
hat die Antragstellerin das Aufgebot
1. des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Dornumergrode Blatt 199 in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld in Höhe von 14.500,00 DM zuzüglich 10 % Zinsen seit dem Eintragungstag,
2. des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Dornumergrode Blatt 199 in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Grundschuld in Höhe von 12.800,00 DM zuzüglich 10 % Zinsen seit dem Eintragungstag,
beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 30.09.2022
seine Rechte anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Wagner, Rechtspfleger
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Aufgebot |
Amtsgericht Norden |
6 II 24/22 |
- Geschäftsstelle - |
30.06.2022 |
In der Aufgebotssache
Dr. med. Bernd Neumann-Schönwetter, Norddeicher Straße 139, 26506 Norden
Verfahrensbevollmächtigter:
Notar Folkert Poppinga, Am Markt 11, 26506 Norden
- Antragsteller -
hat der Antragsteller das Aufgebot des Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Norden Blatt 5751 in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld in Höhe von 100.000,00 DM zuzüglich 9 % Zinsen, beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 14.10.2022
seine Rechte anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Wagner, Rechtspfleger
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Aufgebot |
Amtsgericht Norden |
6 II 28/22 |
- Geschäftsstelle - |
04.08.2022 |
In der Aufgebotssache
Wilma Martina Thomas, Kiebitzweg 1, Schwittersum, 26553 Dornum
Thomas Jann Jakobs, Hamwehr 1, 26553 Dornum
Verfahrensbevollmächtigter:
Notarin Dr. Bettina Konsor, Klosterlohne 1 a, 26524 Hage
- Antragsteller -
haben die Antragsteller das Aufgebot des
1. Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Dornum Blatt 552 in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld in Höhe von 16.000,00 DM zuzüglich 10 % Zinsen seit dem Eintragungstag,
2. Hypothekenbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Dornum Blatt 552 in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Hypothek in Höhe von 11.000,00 DM zuzüglich 7 bis 11 % Zinsen seit dem Auszahlungstag,
3. Hypothekenbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Dornum Blatt 552 in Abteilung III Nr. 3 eingetragene Hypothek in Höhe von 8.000,00 DM zuzüglich 8,5 % Zinsen seit dem Eintragungstag,
4. Hypothekenbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Dornum Blatt 552 in Abteilung III Nr. 4 eingetragene Hypothek in Höhe von 11.100,00 DM zuzüglich 8,5 % Zinsen seit dem Eintragungstag,
5. Grundschuldbriefes, erteilt über die im Grundbuch von Dornum Blatt 552 in Abteilung III Nr. 6 eingetragene Grundschuld in Höhe von 16.000,00 DM zuzüglich 15 % Zinsen,
beantragt.
Der Inhaber des Briefes wird gemäß § 469 FamFG aufgefordert,
spätestens bis zum 17.11.2022
seine Rechte bei dem Amtsgericht Norden, Norddeicher Str. 1, 26506 Norden anzumelden und den Brief vorzulegen, da dieser sonst für kraftlos erklärt wird.
Wagner, Rechtspfleger
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