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Datenschutzbeauftragter

Informationen zum Datenschutz und zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - der Datenschutz - leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes setzen die verfassungsrechtlichen Vorgaben um. Das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) ist das Datenschutz-Grundrecht für öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen, wie etwa auch der Gerichte.

Nach § 8 a NDSG ist jede öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, verpflichtet, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser unterstützt die öffentliche Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirkt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde können sich in Angelegenheiten des Datenschutzes ohne Einhaltung des Dienstweges an den Datenschutzbeauftragten wenden. Dieser ist außerdem Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Belangen des Datenschutzes: Alle Personen, die sich durch eine öffentliche Stelle in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt fühlen, können sich nach § 8 a Abs. 3 Satz 4 NDSG mit ihrem Begehren unmittelbar an den oder die behördlichen Datenschutzbeauftragten der öffentlichen Stelle wenden. Diese nehmen insoweit eine datenschutzrechtliche Ombudsfunktion ein. Unabhängig von der organisatorischen Einbindung sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten in der Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei. Sie können sich unmittelbar an die Behördenleitung wenden und sind von den öffentlichen Stellen bei der Aufgabenerfüllung des Datenschutzes zu unterstützen.



Mit den nachfolgenden Informationen geben wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Amtsgericht Norden und über Ihre Rechte nach dem ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzrecht.

1. Verantwortliche Stelle ist

Der Direktor des Amtsgerichts Norden,

Norddeicher Str. 1, 26506 Norden

Telefon: 04931/180901

2. Datenschutzbeauftragter ist

Joachim Neugebauer

Tel.: 04931/180947 oder

E-Mail: AGNOR-Datenschutzbeauftragte@justiz.niedersachsen.de.

Die vertrauliche Bearbeitung Ihrer Anfragen und Eingaben ist gewährleistet.

3. Welche Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten (Name, Vorname, Adresse etc.), die wir im Rahmen unserer hoheitlichen Tätigkeit von Ihnen oder Dritten mitgeteilt bekommen oder die wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung unserer Aufgaben selbst oder durch einen Beauftragten erheben.

4. Zweck der Verarbeitung

Ihre Daten erheben wir für die Abwicklung der Verfahren sowie zum Zwecke der Dokumentation und weiteren Verwendung bei der Rechtsprechung und Verwaltung unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG).

5. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 3 BDSG bzw. § 3 NDSG (jeweils) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a), c), e) und f) DSGVO:

Soweit Sie uns die Daten selbst - etwa im Zusammenhang mit einem Antrag oder einer Bewerbung - mitgeteilt haben, haben Sie in die Verarbeitung eingewilligt; die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor dem 25. Mai 2018 uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt.

Im Übrigen ist die Verarbeitung Ihrer Daten zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen, denen wir unterliegen, zur Wahrnehmung der Aufgaben, die wir im öffentlichen Interesse erfüllen, und im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Gewalt erforderlich.

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen zur Prüfung und Optimierung unserer Verfahren und zur Personalentwicklung. Dazu werden Ihre Daten zum Teil auch automatisch ausgewertet, mit dem Ziel bestimmte Aspekte zu bewerten. Darüber hinaus dient die Verarbeitung der Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, der Gewährleistung der IT-Sicherheit und des Betriebes, der Verhinderung von Straftaten sowie der Wahrung des Hausrechts und der Gebäude- und Anlagensicherheit (Videoüberwachungen und Zutrittskontrollen).

6. Zugriff auf Ihre Daten

Innerhalb des Amtsgerichts erhalten die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben benötigen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister können Daten im Rahmen der Erfüllung unser gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen erhalten oder erheben, wenn diese das Dienstgeheimnis und unsere datenschutzrechtlichen Weisungen wahren.

Wir sind als Amtsgericht zur Verschwiegenheit über alle personenbezogenen Tatsachen und Wertungen gesetzlich verpflichtet. Die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Amtsgerichts setzt eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. Beteiligung der Beschäftigtenvertretung) oder Ihre Einwilligung - etwa im Rahmen einer Bewerbung - voraus. Die von uns beauftragten Dritten sind gleichermaßen verpflichtet, das Dienstgeheimnis zu wahren und die Vorgaben der DSGVO und der Datenschutzgesetze zu garantieren.

7. Übermittlung von Daten an ein Drittland

Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) oder eine internationale Organisation erfolgt nur, soweit Sie eingewilligt haben oder im Rahmen der jeweiligen Verfahren in Form der gesetzlich erlaubten Rechtshilfe.

8. Dauer der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer hoheitlichen Aufgaben und gesetzlichen Verpflichtungen notwendig ist. Sind die Daten für die Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen regelmäßig gelöscht, soweit die Speicherung einzelner Daten nicht der Beweissicherung, der Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungsfindung oder der Durchführung künftiger Verfahren dient.

9. Datenschutzrechte

Sie haben das Recht,

  • gemäß Art. 15 DSGVO, §§ 45, 57 BDSG Auskunft über die vom Amtsgericht Norden verarbeiteten Sie betreffenden Daten zu verlangen,

  • gemäß Art. 16-18 DSGVO, §§ 45, 58 BDSG die Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen oder der Verarbeitung zu widersprechen (Art. 21 DSGVO),

  • gemäß Art. 20 DSGVO die Übertragbarkeit Ihrer Daten zu verlangen,

  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren (s.u.).

  • gemäß § 60 BDSG den Bundebeauftragte/n für den Datenschutz anzurufen (s.u.).

Beim Löschungsrecht ergeben sich Einschränkungen, soweit die Verarbeitung der Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben dient (Art. 17 Abs. 3 DS-GVO).

Aufsichtsbehörde ist,

  • soweit das Amtsgericht Verwaltungsaufgaben in Strafsachen wahrnimmt, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (www.bfdi.bund.de)

  • soweit das Amtsgericht im Übrigen Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, die Landesbeauftragte für den Datenschutz (www.lfd.niedersachsen.de).

Soweit das Amtsgericht im Rahmen seiner justiziellen Tätigkeit Datenverarbeitungen vornimmt, findet keine Aufsicht durch die vorgenannten Stellen statt.


Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Straf- und Bußgeldsachen

Wie die niedersächsische Justiz Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet

Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

Die niedersächsische Justiz verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitung genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,
• an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
• auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
• wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
• welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet in der jeweils geltenden Fassung abrufen unter:
• http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht),
• http://www.nds-voris.de (Landesrecht Niedersachsen) und
• http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union).
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Amtsgericht Norden, Norddeicher Str.1, 26506 Norden, Telefon: 04931/180901, E-Mail: agnor-poststelle@justiz.niedersachsen.de. Gegenüber der verantwortlichen Stelle können Sie sämtliche Ihrer Rechte geltend machen.
2. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir und aus welcher Quelle stammen diese?
Die Justiz verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die entweder im Antragsverfahren oder im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes von Ihnen oder von Dritten (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Kreditinstituten, sonstigen Personen, Behörden etc.) mitgeteilt werden. Zudem werden personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern) zulässigerweise gewonnen oder von anderen Behörden/Institutionen übermittelt werden, verarbeitet.
Datenkategorien personenbezogener Daten können z.B. sein:
• Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung
• Anschrift • Geburtsdatum und -ort • Staatsangehörigkeit
• Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten)
• Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Faxnr. usw.)
• Bankverbindungen
• IT-Nutzungsdaten (z.B. Verbindungdaten, Log-Daten, Kennungen)
Darüber hinaus können - je nach Rechtsgebiet und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung - auch alle übrigen personenbezogenen Daten (sämtliche Informationen zu Ihrer persönlichen, beruflichen, familiären, finanziellen und steuerlichen Situation) erfasst werden, sofern diese zur Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs/Verfahrens notwendig sind.
3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten Ihre Daten zur Erfüllung unseres Rechtsprechungsauftrags. Die Wahrnehmung dieses Auftrags umfasst auch eine Dokumentation zum Zwecke künftiger Rechtsprechung und Organisation. Sämtliche Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e DSGVO, § 3 BDSG sowie die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO verarbeitet, aber nur, soweit dies im Rahmen unserer rechtsprechenden und sonstigen justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Daneben gelten die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen. Soweit erforderlich, werden die Daten über die eigentliche Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen, zur Prüfung und Optimierung unserer Verfahren und zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung verarbeitet. Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Im Einzelnen werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung von Strafverfahren bzw. Bußgeldverfahren verarbeitet.
Dazu gehören beispielsweise die ermittlungsrichterliche Tätigkeit, Zwischenverfahren und Hauptverfahren, gerichtliches Bußgeldverfahren, Strafbefehlsverfahren, Wiederaufnahmeverfahren, Privatklageverfahren, selbständiges Einziehungsverfahren, Rechtsbehelfsverfahren, Klageerzwingungsverfahren, Sicherungsverfahren und das Vollstreckungsverfahren insbesondere in Jugendstrafverfahren. Die personenbezogenen Daten werden insbesondere in den Verfahrensakten verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Strafprozessordnung (StPO), dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG) dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Ergänzend hierzu kommt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Niedersächsische Datenschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung. Nach Abschluss eines Erkenntnisverfahrens übermittelt das Gericht die Verfahrensakten an die Staatsanwaltschaft. Personenbezogene Daten aus Verfahren werden danach nur noch zur Erfüllung anderer gesetzlicher Aufgaben verarbeitet, etwa während des Strafvollzugs (Strafvollstreckungsverfahren), im Rahmen der Jugendvollstreckung, zur Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung oder zur Überwachung während einer Bewährungsphase, zur Überwachung einer angeordneten Führungsaufsicht, zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung oder um gesetzliche Mitteilungspflichten zu erfüllen.
4. Wer bekommt Ihre Daten (Empfängerinnen und Empfänger)?
Wir legen Ihre personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder, wenn Sie uns Ihre Einwilligung (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a i.V.m. Art. 7 DSGVO) erteilt haben. Als Empfängerinnen und Empfänger kommen dabei - je nach Sachgebiet und im Einzelfall - beispielsweise in Betracht:
Innerhalb der Justiz:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nds. Justiz (Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Serviceeinheiten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher etc.) Andere Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden IT-Personal des Zentralen IT-Betriebs der nds. Justiz
Außerhalb der Justiz: 
Verfahrensbeteiligte (Parteien, Prozessbevollmächtigte, Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter, Treuhänderinnen und Treuhänder, Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Gutachterinnen und Gutachter, Gläubigerinnen und Gläubiger, Debitorinnen und Debitoren etc.)
Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung (Zentrale Vollstreckungsstelle) Andere Behörden: Bundesbehörden, Ausländer-und Sicherheitsbehörden (Polizei), Nds. Landesarchiv Öffentliche Stellen und Institutionen (Kommunen, Agenturen für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzämter etc.) Kreditinstitute/Banken IT. Niedersachsen, sonstige IT-Dienstleister Sonstige Personen, die nach der jeweiligen Verfahrensordnung akten-einsichts- oder auskunftsberechtigt sind
5. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Werden personenbezogene Daten an ein Drittland (Länder außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes) oder eine internationale Organisation übermittelt, haben Sie das Recht, über die dortigen Empfänger sowie die Grundlage der Übermittlung (Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses nach Artikel 45 DSGVO; Vorhandensein geeigneter Garantien nach Artikel 46 DSGVO oder in Sonderfällen nach Artikel 49 DSGVO) unterrichtet zu werden.
6. Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?
Für die Aufbewahrung Ihrer Daten (sämtliche Bestandteile oder Anlagen der Papierakte) gelten die Ziffern 401 ff. der Anlage 1 der Aufbewahrungsbestimmungen (AufbewBest, AV d. MJ v. 31. Oktober 2007 - 1452/1 - 102.69, VORIS 31660, Nds. RPfl. S. 373). Die Fristen betragen - je nach Sach- und Rechtsgebiet sowie Art des Aktenbestandteils - zwischen 2 und 100 Jahren.
7. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen? Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind. Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht danach.
8. Welche Datenschutzrechte haben Sie?
Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber uns geltend machen können: • Recht auf Auskunft: Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (z.B. Verarbeitungszwecke, Herkunft, Empfänger, Dauer der Datenspeicherung etc.). Das Auskunftsrecht besteht im Bereich der Strafrechtspflege nur eingeschränkt, da die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten nicht gefährdet werden darf.
• Recht auf Berichtigung:
Bei Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der personenbezogenen Daten haben Sie das Recht, die Berichtigung bzw. Vervollständigung zu verlangen. Insbesondere im Fall von Aussagen, die gegenüber einem Gericht getätigt werden, betrifft die Frage der Richtigkeit der personenbezogenen Daten nicht den Inhalt der Aussage oder deren Beurteilung durch die Gerichte.
• Recht auf Löschung:
Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, insbesondere dann, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind oder Sie die dazu erteilte Einwilligung widerrufen haben.
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, z.B. wenn wir Ihre Daten nicht mehr länger, Sie diese jedoch zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen noch benötigen oder Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung gegenüber Ihren Interessen überwiegen.
• Widerruf der Einwilligung:
Grundsätzlich erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten in Straf- und Bußgeldverfahren aufgrund des hoheitlichen Auftrags der Gerichte nach Art. 6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO, § 3 BDSG. Einer Einwilligung zu dieser Verarbeitung bedarf es nicht. Wenn darüber hinaus in besonderen Fällen eine Datenverarbeitung aufgrund Einwilligung erfolgt und Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegeben haben, können Sie die Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt dabei erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Die vorgenannten Rechte stehen in Straf- und Bußgeldverfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnungen, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können. Die verantwortliche Stelle stellt Ihnen auf Antrag eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.
9. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO
Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich rechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sobald Sie Widerspruch eingelegt haben, dürfen wir Ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung anhalten, beispielsweise gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen. Der Widerspruch ist an die unter Ziffer 1. benannte verantwortliche Stelle zu richten.
10. Ihr Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Gerichte unterliegen für die im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen nicht der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde, insoweit besteht kein Recht auf Beschwerde. Es ist Ihnen aber unbenommen, Ihre Interessen mittels Einreichung einer Klage weiter zu verfolgen.
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