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Das Schiedsamt

Schlichten ist oft besser als richten!

In kleineren Rechtsstreitigkeiten oder sog. Bagatellfällen werden die Gerichte häufig zu rasch in Anspruch genommen. Dabei ist dies nicht immer erforderlich.
Eine oft kostengünstigere und für den Laien auch einfachere Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten (z.B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit einem Handwerker o.ä.) ausgerichtet. Führt die Schiedsamtsverhandlung zu einer Schlichtung der Streitigkeit, kann aus dem Protokoll, das von der Schiedsperson aufgenommen wird, erforderlichenfalls sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden!

Bei kleineren Straftaten (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung) besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden. Da Schlichtungsverhandlungen in der Regel sehr kurzfristig anberaumt werden können und in der Folge eine Anrufung des Gerichts häufig nicht mehr nötig ist, ist das Schiedsamt eine bürgernahe Möglichkeit, Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen und "zu seinem Recht zu kommen".

Sie sehen also: "Schlichten ist besser als richten!"

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website Das Schiedsamt

Eine weitere Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bietet der

Schlichtungs- und Schiedsgerichtshof Deutscher Notare (SGH)
Kronenstr. 73/74
10117 Berlin

Tel.: 030 20454284 oder Fax: 030 2045429.

Hier sollten Sie sich aber vorher über die eventuell entstehenden Kosten informieren.

Hinweis:
Der SGH ist keine Schlichtungs- und Schiedsstelle für Beschwerden über Notare und ihre Amtstätigkeit.

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